Sie ist nach Lörrach die zweitgrößte Stadt des Landkreises Lörrach und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Rheinfelden (Baden) (bis zum 7
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
33.045 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79618
Vorwahl
07623
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden)
Rathausplatz 1
79618 Rheinfelden (Baden)
2. Ordnungsamt Rheinfelden (Baden)
Rathausplatz 1
79618 Rheinfelden (Baden)
3. Bürgeramt Rheinfelden (Baden)
Rathausplatz 1
79618 Rheinfelden (Baden)
Gemeinde Rheinfelden (Baden) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rheinfelden (Baden) und der benachbarten Gemeinde Schwörstadt gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- In Schwörstadt wird der Bebauungsplan "Solarpark Hollwangen" aufgestellt, um die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung wurden im Parallelverfahren beschlossen und stehen vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme bereit.
- Die Stadt Rheinfelden (Baden) arbeitet kontinuierlich an der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, um neue Baugebiete auszuweisen und bestehende Gebiete zu entwickeln. Es gibt über 100 Bebauungspläne, die verschiedene Aspekte der Stadtentwicklung regeln.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.